Wohngeld Erstantrag Lastenzuschuss
Wohngeld Erstantrag Lastenzuschuss
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wohngeld kann bewilligt werden
- für Mieter (Mietzuschuss)
- für Eigentümer bei selbstgenutztem Wohnraum (Lastenzuschuss).
Die Bewilligung ist abhängig von
- der Höhe des Gesamteinkommens,
- der Höhe der Miete oder der monatlichen Belastung bei Wohneigentum und
- der Anzahl der Haushaltsmitglieder und deren Einkommen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Dem ausgefüllten Antrag müssen Sie noch Nachweise beilegen. Aktuelle Nachweise zu Ihrer Miete oder Belastung, vor allem:
- Mietvertrag,
- Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist,
- gegebenenfalls aktuelle Betriebskostenabrechnung,
- bei Eigentümern: Nachweise zu den bestehenden Darlehen, die Sie für den Kauf, Bau oder die Modernisierung Ihres Eigenheims oder Ihrer Eigentumswohnung aufgenommen haben,
- bei Eigentümern: aktueller Grundsteuerbescheid.
Nachweise zum Einkommen aller Haushaltsmitglieder, zum Beispiel
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate,
- aktueller Rentenbescheid,
- aktueller Bescheid über den Bezug von anderen Sozialleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld)
- Nachweis für Unterhaltszahlungen,
- Nachweis über Zinsen und andere Kapitalerträge (zum Beispiel bei Sparkonten, Festgeld, Tagesgeld, Bausparverträgen, Fonds); insbesondere Steuerbescheinigungen.
- Sonstige Nachweise (falls vorhanden), zum Beispiel
- Schwerbehindertenausweis und Bescheid über Leistungen der Pflegeversicherung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wohngeld wird vom Ersten des Monats an geleistet, in dem der Antrag gestellt wird.
Rechtsgrundlage
Links & Onlinedienste
https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGELAZUEA
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