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Wohngeld Erstantrag Lastenzuschuss


Leistungsbeschreibung

Wohngeld kann bewilligt werden

  • für Mieter (Mietzuschuss)
  • für Eigentümer bei selbstgenutztem Wohnraum (Lastenzuschuss).

Die Bewilligung ist abhängig von

  • der Höhe des Gesamteinkommens,
  • der Höhe der Miete oder der monatlichen Belastung bei Wohneigentum und
  • der Anzahl der Haushaltsmitglieder und deren Einkommen.

 

Dem ausgefüllten Antrag müssen Sie noch Nachweise beilegen. Aktuelle Nachweise zu Ihrer Miete oder Belastung, vor allem:

  • Mietvertrag,
  • Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist,
  • gegebenenfalls aktuelle Betriebskostenabrechnung,
  • bei Eigentümern: Nachweise zu den bestehenden Darlehen, die Sie für den Kauf, Bau oder die Modernisierung Ihres Eigenheims oder Ihrer Eigentumswohnung aufgenommen haben,
  • bei Eigentümern: aktueller Grundsteuerbescheid.

Nachweise zum Einkommen aller Haushaltsmitglieder, zum Beispiel

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate,
  • aktueller Rentenbescheid,
  • aktueller Bescheid über den Bezug von anderen Sozialleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld)
  • Nachweis für Unterhaltszahlungen,
  • Nachweis über Zinsen und andere Kapitalerträge (zum Beispiel bei Sparkonten, Festgeld, Tagesgeld, Bausparverträgen, Fonds); insbesondere Steuerbescheinigungen.
  • Sonstige Nachweise (falls vorhanden), zum Beispiel
  • Schwerbehindertenausweis und Bescheid über Leistungen der Pflegeversicherung.

Wohngeld wird vom Ersten des Monats an geleistet, in dem der Antrag gestellt wird.