Antrag auf Ersatz der Hundesteuermarke bei Verlust
Antrag auf Ersatz der Hundesteuermarke bei Verlust
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Hunde müssen außerhalb des Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes mit einer gültigen und sichtbar befestigten Steuermarke versehen sein. Bei Verlust der Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine Ersatzmarke gegen eine Verwaltungsgebühr ausgehändigt.
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